Hier finden Unternehmer die wichtigsten Anlaufstellen für staatliche Hilfsmaßnahmen:


Bayerischer Schutzschirm für Unternehmen
Liquiditätshilfe der LfA Förderbank Bayern
Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen
Arbeitsagentur: Regelung zur Kurzarbeit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsrechtliche Fragen
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
IHK
Handwerkskammer
Corona-Navigator der Tourismuswirtschaft
Wirtschaftsportal des Landratsamts Ostallgäu
Regelungen für Geschäfte und Gastronomie
Für alle Einrichtungen und Bereiche gilt die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen.
Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Auch Arbeitgeber können helfen, die Verbreitung der Krankheit einzudämmen
Das Center for Disease Control empfiehlt:
- kranke oder gefährdete Mitarbeiter aktiv ermutigen, zu Hause zu bleiben, Homeoffice anbieten
- Mitarbeiter, die bei der Ankunft zur Arbeit akute Symptome einer Atemwegserkrankung (zum Beispiel Husten, Atemnot) haben oder tagsüber krank werden, sollten von anderen Mitarbeitern getrennt und sofort nach Hause geschickt werden
- Atemwegs- und Handhygiene durchsetzen
- routinemäßige Reinigung der Umgebung durchführen
- Mitarbeiter, denen es gut geht, die aber ein krankes Familienmitglied mit COVID-19 zu Hause haben, sollten ihren Vorgesetzten benachrichtigen
- Schlüsselelemente in den Arbeitsabläufen identifizieren, damit die Abwesenheit einer Person nicht die Funktionsfähigkeit der ganzen Organisation gefährdet oder beeinträchtigt
- Wenn noch nicht vorhanden: Möglichkeiten für Heim-und Telearbeit ausarbeiten
- Mitarbeiter, die geschäftlich reisen müssen, sollten die neuesten Leitlinien und Empfehlungen für jedes Land studieren und sich vor Reiseantritt auf Symptome einer akuten Atemwegserkrankung untersuchen lassen
- Arbeitnehmer sollten ihren Vorgesetzten benachrichtigen, wenn bei einer Reise oder eines vorübergehenden Einsatzes eine Erkrankung auftritt
Quelle: www.focus.de
Eine abschließende Bitte: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kinder haben, in dem Sie Ihnen die Kinderbetreuung durch großzügige Arbeitszeitregelungen, Homeoffice usw. ohne große Hindernisse ermöglichen.
Tourismuswirtschaft
Informationen für Einheimische und Gäste finden Sie hier.
Gastegeber finden Informationen hier.